§ 2 Abs 1 Z 6 NÄG (Namensänderung; Minderjährige; Name der Person, der die Personensorge für ihn zukommt, Gefährdung des Wohles des Kindes ohne Namensänderung; Gefährdung des Wohles eines Kindes geschiedener Eltern, im Familienverband mit Gatten der Mutter)
§ 8 Abs 1 NÄG (Änderung des Familiennamens, Verfahren; Parteistellung des Vaters; Mitsprache nur hinsichtlich der Frage, ob Beibehaltung des Namens dem Kindeswohl eher entspricht)