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VwGH 30. 8. 1994, 92/05/0110 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/23ZfV 1996, 54

§ 63 Abs 1 lit c Wr BauO (Bauantrag, Beilagen, Zustimmung des Grundeigentümers oder aller Miteigentümer, wenn Antragsteller nicht Eigentümer oder nur Miteigentümer; Ausnahmen; im Falle des Wohnungseigentums, wenn Bauvorhaben nicht von Einfluss auf Statik, keine Änderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes und keine gemeinsamen Teile in Anspruch genommen; Umbau einer Terrasse beeinflusst äußere Gestaltung)

VwGH 30.08.1994, 92/05/0110

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