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VwGH 29. 11. 1994, 92/05/0139 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/24ZfV 1996, 54

§ 46 Abs 3 Oö BauO (Baubewilligungsverfahren, öffentlich-rechtliche Einwendungen der Nachbarn; keine hinsichtlich Tragfähigkeit des Untergrunds; Eignung des Untergrunds von der Frage der Erfüllung der Anforderungen der Sicherheit durch das Bauvorhaben zu unterscheiden; Veränderung der Höhenlage; kein subjektives Recht hinsichtlich Abfließens atmosphärischer Niederschläge; hinsichtlich Beseitigung der Niederschlagswässer soweit, als damit Immissionen verbunden)

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