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VwGH 25. 11. 1994, 94/19/0635 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/150ZfV 1996, 87

Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv (Flüchtling, Begriff, Furcht vor Verfolgung; Behauptete Verfolgungsmaßnahmen aufgrund politischer Gesinnung, Organisation einer Wahlveranstaltung, Ermittlungsverfahren, keines)

VwGH 25.11.1994, 94/19/0635

Der Bf war nach seinem nicht ohne weiteres als unglaubwürdig zu wertenden Vorbringen aufgrund seiner polit Gesinnung Verfolgungsmaßnahmen in seinem Heimatstaat ausgesetzt, die wohl - soweit sie von der Intensität des Eingriffes her in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein könnten (Inhaftierung und Folter) - nicht bis zu seiner Ausreise angedauert haben. Anhaltend war allerdings die tägl Meldepflicht bei der Polizei, die aber für sich allein keinen solchen Eingriff darstellt, dass aus obj Sicht gesagt werden müsste, der Verbleib in seinem Heimatland wäre für den Bf unerträgl gewesen (VwGH 16.03.1994, 93/01/0724, 0725).

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