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VwGH 17. 11. 1994, 94/18/0759 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/146ZfV 1996, 87

§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; rechtskräftige gerichtliche Verurteilung, Bedachtnahme auf teilweise bedingte Strafnachsicht, keine)

VwGH 17.11.1994, 94/18/0759

Im InstZug wurde gegen den Bf gem § 18 Abs 1 iVm § 21 Abs 1 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen.

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