Protektoren oder sonstige fakultative Organe können ein probates Mittel der Kontrolle sein. Aber auch diese Organe müssen in ihrer Gebarung kontrolliert werden. Letztlich kommt diese Aufgabe dem Aufsichtsgericht zu, das hier einen strengen Maßstab anzulegen hat. Pflichtverletzungen und Interessenkollisionen sind daher gleich wie beim Treuhänder zu sanktionieren.

