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OGH: Rücktrittserklärung des Vorstandes bei Unauffindbarkeit des Stifters

JudikaturZivilrechtZFS 2021, 86 Heft 3 v. 4.11.2021

Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Stifter; unbekannter Aufenthalt; Unauffindbarkeit; Vermögenslosigkeit.

Normen: § 15 PSG, § 27 PSG, § 39 FBG, § 40 FBG, § 41 FBG

Das rücktrittswillige Vorstandsmitglied muss versuchen, den Aufenthalt des bestellungsberechtigten Stifters zu ermitteln, und die Vergeblichkeit dieses Versuches, also seine unverschuldete Unkenntnis des Aufenthaltes, dem Gericht bescheinigen. Diese Unauffindbarkeit muss zeitnah zur Antragstellung bescheinigt sein.

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