Deskriptoren: Handelndenhaftung; persönliche Haftung; Stiftungsvorstand; Schadenersatz; unhaltbarer Rechtsstandpunkt; Prozessbehauptungen; Zwischenurteil.
Normen: § 7 Abs 2 PSG, § 8 PSG, § 393 ZPO, § 1295 ABGB
Die Mitglieder des Vorstandes haften persönlich für die in Gründung befindliche Privatstiftung („Handelndenhaftung“).