Deskriptoren: Kapitaleinkünfte; Kursverluste; Verlustvortrag; Verlustausgleich.
Normen: § 27 Abs 8 EstG
Keine Verletzung im Gleichheitssatz durch Bestimmungen des EStG betreffend Einschränkungen des Verlustausgleichs aus Kapitalvermögen; Verlustberücksichtigung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die einem besonderen Steuersatz unterliegen oder aus dem außerbetrieblichen Bereich stammen sowie Verbot des Ansatzes von Anschaffungsnebenkosten im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.