Deskriptoren: Auflösung; Privatstiftung; Stiftungseingangswerte.
Normen: § 27 Abs 5 Z 8 EStG, § 27 Abs 5 Z 9 EStG
Wird eine Privatstiftung aufgelöst, so können die Stiftungseingangswerte nicht von der Letztzuwendung in Abzug gebracht werden; der Fall der Auflösung ist nicht mit jenem eines Widerrufes vergleichbar.