Deskriptoren: Schenkung; Widerruf; Herausgabe Geschenk; Insolvenz.
Normen: § 33 ErbStG
Gem § 33 ErbStG war die Schenkungssteuer zu erstatten, wenn das Geschenk zwangsweise herausgegeben werden musste. Bei Insolvenz der beschenkten Privatstiftung kommt es zu keiner Erstattung der Steuer, da das Geschenk nicht an den Geschenkgeber zurückgegeben wurde.