Deskriptoren: Zwischensteuer; Quellensteuer; Anrechnung; Kapitalertragsteuer.
Normen: § 13 KStG
Erzielt eine Privatstiftung keine körperschaftsteuer- oder (aufgrund von die Zwischensteuerbemessungsgrundlage übersteigenden Zuwendungen) zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, so können ausländische Quellensteuern nicht angerechnet werden.