Deskriptoren: Gruppenbesteuerung; Privatstiftung; Beendigung der Gruppe.
Normen: § 9 KStG
Es bestand zunächst eine Unternehmensgruppe gem § 9 KStG zwischen einer Großmutter, einer Tochter und einer Enkelin (jeweils 100%). Im zweiten Jahr der Gruppenzugehörigkeit hat die Tochter ihre 100%-Anteile an der Enkelin in die Großmutter eingebracht. Danach trat die Großmutter ebenso im zweiten Jahr alle ihre 100%-Anteile an der Tochter einer gruppenfremden Privatstiftung ab. Durch diese gruppenfremde Abtretung scheidet zwar die Tochter aus der Gruppe aus, die Gruppenzugehörigkeit der Enkelin bleibt jedoch entgegen der Ansicht des Finanzamtes erhalten.