Deskriptoren: Vermietung Einfamilienhaus; Vorsteuerabzug; funktionierender Mietenmarkt.
Normen: § 8 Abs 2 KStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
Der/Die Beschwerdeführer/in hat anhand einer ausreichenden Anzahl von Vergleichsliegenschaften nachzuweisen, dass im Gebiet (hier: Graz) Einfamilienhäuser vergleichbarerer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) errichtet (bzw saniert) und am Markt vermietet werden, sodass das Vorliegen eines funktionierenden Mietenmarktes für solche Objekte zu bejahen ist.