In der Praxis des Stiftungsrechts stößt man sehr oft auf verdeckte Zuwendungen aus österreichischen Privatstiftungen. Während manche dieser verdeckten Zuwendungen offensichtlich sind (man denke dabei zB an die Darlehensvergabe an den Begünstigten ohne eine Verrechnung von Zinsen oder die Vermietung einer Immobilie an den Begünstigten ohne Verrechnung jeglichen Entgelts), sind andere wiederum weniger offensichtlich. Der vorliegende Beitrag soll nicht auf einzelne verdeckte Zuwendungen eingehen, sondern aufzeigen, wann eine verdeckte Zuwendung vorliegt und wie mit dieser umzugehen ist.