Deskriptoren: Liechtensteinische Stiftung, Zurechnung Einkünfte, Transparenz der Stiftung.
Normen: § 27 Abs 5 Z 7 EStG
Die Entscheidung behandelt die Zurechnung von Kapitaleinkünften bei einer Liechtensteinischen Stiftung. Trotz Bestehen eines Mandatsvertrages wurden die Einkünfte der Stiftung zugerechnet, da der Berechtigte aus dem Mandatsvertrag der verstorbenen Stifterin nicht jedoch der Beschwerdeführerin verpflichtet war, die ansonsten keinen maßgeblichen Einfluss auf die Gestion der Stiftung ausüben konnte.