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BFG: Anteile einer Sparkassenprivatstiftung

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2020, 30 Heft 1 v. 5.3.2020

Deskriptoren: Sparkassenstiftung; stille Reserven.

Normen: § 6 Z 4 EStG, § 13 Abs 5 KStG

Der Anlassfall behandelt die Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse in eine Sparkassen-Privatstiftung. Die in der Beteiligung an der Sparkasse aufgedeckten stillen Reserven können bis zur Veräußerung der Anteile unbesteuert bleiben und gem § 13 Abs 5 Z 2 KStG evident gehalten werden.

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