Deskriptoren: Grundstücksveräußerung; Herstellung; Befreiung.
Normen: § 30 EStG
Das BFG bejahte im vorliegenden Fall die Tragung des Bauherrenrisikos durch den Veräußerer der Wohnung. Daher wurde die Steuerbefreiung für selbst hergestellte Gebäude angewendet.