Deskriptoren: Großmutterzuschuss; Gesellschaftsteuer.
Normen: § 2 KVG (in Kraft bis Ende 2015)
Durch Kapitalausstattung einer neu gegründeten Mantelgesellschaft durch einen „Großmutterzuschuss“ bei gleichzeitigem Verkauf zu einem Preis in Höhe der Stammeinlage und des Zuschussbetrages an eine Privatstiftung, kann die Erhebung der Gesellschaftsteuer nicht optimiert werden.