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EuGH: Stiftungsvorstand und Umsatzsteuer – Änderung der Verwaltungspraxis erforderlich?

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2019, 123 Heft 4 v. 5.12.2019

Deskriptoren: Umsatzsteuer; Aufsichtsrat; Stiftungsvorstand.

Normen: § 2 UStG

Art 9 und 10 Mehrwertsteuerrichtlinie11Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. sind dahin auszulegen, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, das zwar hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat dieser Stiftung hierarchisch untergeordnet ist, jedoch nicht in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, sondern für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt, da er eine feste Vergütung erhält, die weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von seinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abhängt, nicht selbständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

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