Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Privatstiftung; (fehlende) Vertretungsmacht; Entlohnungsanspruch.
Normen: § 17 PSG, § 879 ABGB, § 1016 ABGB, § 1017 ABGB
Ein Rechtsgeschäft mit einer Privatstiftung ist schwebend unwirksam, wenn der Stiftungsvorstand bei dessen Abschluss seine im Innenverhältnis bestehenden Pflichten – wenn auch ohne Schädigungsvorsatz – überschritten hat und dem anderen Teil dieser Umstand bekannt war oder sich geradezu aufdrängen musste.