Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungskurator; Vertretungsbefugnis; Stiftungsvorstand.
Normen: § 8 Abs 3 PSG
Das Vertretungsrecht des Stiftungskurators nach § 8 Abs 3 Z 2 PSG ist beschränkt und durch die Bestellung der Mitglieder des (ersten) Stiftungsvorstandes auflösend bedingt.