Deskriptoren: Privatstiftung; Durchgriff; Einlagenrückgewähr.
Normen: § 82 GmbHG
Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist das Verbot der Einlagenrückgewähr auch auf ehemalige Gesellschafter unmittelbar anzuwenden, wenn die Leistung im Hinblick auf ihre ehemalige Gesellschafterstellung erbracht wird. Die Erstbeklagte war nach ihren eigenen Behauptungen bis zum Erwerb der Geschäftsanteile an der Klägerin durch die Privatstiftungen 8 %-Gesellschafterin der Klägerin. Nach den Feststellungen des Erstgerichts war ihr das Wohnungsgebrauchsrecht aufgrund dieser Gesellschafterstellung zuerkannt worden.