Die AFRAC-Stellungnahme 14 zu Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen wurde überarbeitet und mit 30.12.2017 veröffentlicht. Dabei wurde die Frage 7 (jetzt 7a) zur Bilanzierung von Investmentfondsanteilen im Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen verändert und die neue Frage 7b zur Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an Investmentfonds neu eingefügt. Mit dieser Änderung der AFRAC-Stellungnahme wurde das bisherige Wahlrecht1 zur unternehmensrechtlichen Aktivierung von ausschüttungsgleichen Erträgen zu einer verpflichtenden Aktivierung umgestellt. Diese Regelungen2 sowie deren Auswirkungen auf Privatstiftungen werden nachfolgend dargestellt.3 Aus steuerlicher Sicht ist die Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge gem § 13 Abs 3 Z 1 KStG iVm § 186 InvFG 2011 zu beachten.4