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VwGH: Zurechnung der Einkünfte bei Kapitalvermögen nach dem wirtschaftlichen Eigentum

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2018, 118 Heft 3 v. 1.9.2018

Deskriptoren: Einkünftezurechnung; wirtschaftliches Eigentum; liechtensteinische Stiftung.

Normen: § 2 EstG, § 24 BAO

Wurde das Vermögen – etwa unter Abschluss eines Mandatsvertrages nach liechtensteinischem Recht – nur treuhändig übertragen, so verbleibt es im wirtschaftlichen Eigentum des Stifters (VwGH 25.2.2015, 2011/13/0003). Maßgeblich ist dabei aber nicht nur die Weisungsbefugnis, sondern auch der Umstand, dass das Risiko eines Wertverlusts und die Chance einer Wertsteigerung den Treugeber treffen.

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