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OGH: Rekurslegitimation des Stifters gegen die Abweisung eines Begehrens auf Eintragung der Änderung der Stiftungserklärung

JudikaturZivilrechtZFS 2018, 115 Heft 3 v. 1.9.2018

Deskriptoren: Änderung Stiftungsurkunde; Rekurslegitimation Stifter.

Normen: § 28 PSG, Art 6 EMRK

Zwar könnte sich der Stifter, wenn die Eintragung einer Änderung der Stiftungsurkunde nicht seinem wahren Willen entspricht, dagegen noch in einem streitigen Zivilverfahren zur Wehr setzen, in dem er die Feststellung der Unwirksamkeit der von ihm vorgenommenen Änderung begehrt. Wegen des besonderen Schutzes des Gesetzes, den § 21 ABGB Geschäftsunfähigen zubilligt, soll dieser Einwand jedoch bereits im Firmenbuchverfahren erhoben werden können und der geschäftsunfähige Stifter nicht auf die Führung eines streitigen Zivilprozesses verwiesen werden müssen.

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