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OGH: Die nachträgliche Einführung eines Änderungsrechts des Zweitstifters in Ausübung des bestehenden Änderungsrechts des Erststifters ist nicht zulässig

JudikaturZivilrechtZFS 2018, 108 Heft 3 v. 1.9.2018

Deskriptoren: Stiftungserklärung; Änderungsrecht; Widerrufsrecht.

Normen: § 1 PSG, § 33 PSG

Die nachträgliche Einführung eines Änderungsrechts ist nicht zulässig und dies kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass das Änderungsrecht des (hier: Zweit-)Stifters bloß in Ausübung des bestehenden Änderungsrechts des (hier: Erst-)Stifters eingeführt wird. Auch damit würden die Änderungsmöglichkeiten gegenüber den bislang vorgesehenen Möglichkeiten inhaltlich erweitert.

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