Deskriptoren: Privatstiftung; Nutzungszuwendung; KESt; Mietenmarkt; Einrichtungsgegenstand.
Normen: § 15 Abs 3 Z 2 EStG
Ein kleiner Mietenmarkt reicht bei Überlassung einer Wohnimmobilie an Begünstigte aus um die angemessene Markt-Miete zu ermitteln. Die unentgeltliche Überlassung von mit erheblichen Mitteln angeschafften Einrichtungsgegenständen ist nicht fremdüblich. Eine durchgeleitete verdeckte Ausschüttung unterliegt beim Begünstigten der KESt, welche durch die Privatstiftung abzuziehen ist.