Das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 enthält zwar keine Vorschriften, die unmittelbar in das Privatstiftungsgesetz eingreifen, sondern jene steuerlichen Bestimmungen, die für die steuerliche Anerkennung für die neu geregelte betriebliche Mitarbeiterbeteiligungsstiftung bei ihrer Errichtung und Ausgestaltung zu beachten sind. Auf die sich daraus ergebenden stiftungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen soll in der Folge ein Überblick gegeben werden.