Deskriptoren: Kompetenzen eines Stiftungsbeirates; Anhörungsrecht; Zustimmungsrecht; Familienbeirat.
Normen: § 14 PSG, § 23 PSG, § 25 PSG, § 27 PSG, § 95 AktG
Dass einem Beirat Zustimmungsvorbehalte eingeräumt werden können, ist aus den Gesetzesmaterialen zum BBG 2011 eindeutig abzuleiten.