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Die Befristung der Bestellung von Stiftungsprüfern mit dem Erlöschen der Gültigkeit der § 15 A-QSG-Bescheinigung ist nicht erforderlich

JudikaturZivilrechtRegina ReiterZFS 2015, 74 Heft 2 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Stiftungsprüfer, Privatstiftung, Abschlussprüfer.

Normen: PSG § 20 Abs 1, A-QSG § 1 Z 1, A-QSG § 15, UGB § 270 Abs 1

Die Bestimmung des § 20 PSG ist zwingend und die Stiftungserklärung kann daher kein anderes Organ und keine andere Stelle wirksam mit der Bestellung des Stiftungsprüfers betrauen.

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