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Zur Unvereinbarkeit der Stellung als Prozesskurator der Privatstiftung bei gleichzeitiger Rechtsvertretung der Begünstigten

JudikaturZivilrechtFlorian Haslwanter , Eric WingertZFS 2015, 78 Heft 2 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Privatstiftung, Vorstand, Prozesskurator, Interessenkollision.

Normen: PSG § 15, ZPO § 8

Ein für die Privatstiftung zu bestellender Prozesskurator hat den Anforderungen zu entsprechen, die das Privatstiftungsgesetz an Stiftungsvorstände stellt. § 15 Abs 2 Privatstiftungsgesetz schließt juristische Personen ausdrücklich vom Vorstandsamt aus.

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