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Krisenrecht Stand 2023 - ein kleiner Rundumschlag

BeitragAufsatzAndreas Lopatka-SintZfRV 2023/45ZfRV 2023, 73 - 90 Heft 2 v. 12.5.2023

Das Krisenrecht 2023 ist kein eigenständiges Rechtsgebiet mit autonomen Krisenmechanismen.Eine Analyse des Rechtsbestands für das Lösen von Krisen (hier iSv Ressourcenknappheit als Grund für eine faktisch unzumutbare Leistung) zeigt: Es fehlen Legaldefinitionen einer Krise im int und österr Recht und ein Krisenrecht. Jedoch bieten Verfahrens- und Materienordnungen angemessene Kriseninstrumente. Dazu zählen Gestaltungsrechte, Rechtskraftdurchbrechung, Enthebung von Betriebspflichten oder anlagenrechtliche Instrumente. Amtshaftung bei staatlichem Krisenmanagement hat geringe Erfolgsaussichten.Ein Blick in die (nahe) Zukunft beweist, rezente globale Krisen - insb die COVID-19-Pandemie - bewegen Entscheidungsträger dazu, horizontale Kriseninstrumente (wie SMEI, B-KSG) für Rechtssicherheit in künftigen Krisen einzuführen.

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