Rahmenbeschluss 2002/584/JI; Art 47 Abs 2 GRC
Eine vollstreckende Justizbehörde darf die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht unter Berufung auf die fehlende Zuständigkeit des Gerichts ablehnen, das über die gesuchte Person im Ausstellungsmitgliedstaat Recht zu sprechen hat.