Zur Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten hat die EU mit der Konditionalitätsverordnung einen Mechanismus geschaffen, der Auszahlungen aus dem Unionsbudget bei Rechtsstaatlichkeitsverstößen entsprechend kürzen soll. Polen und Ungarn bekämpften die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof - erfolglos, wie dieser am 16. 2. 2022 urteilte. Erst Anfang April 2022 kündigte die Kommission die erstmalige Anwendung des Mechanismus gegen Ungarn an.