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Zivilrechtliche Prospekthaftung richtet sich nach der Rechtsordnung jenes Staates, in dem zielgerichtet auf den Kaufentschluss der Anleger eingewirkt wird (Marktort).

RechtsprechungsübersichtInternationales PrivatrechtZfRV-LS 2016/10ZfRV-LS 2016, 32 Heft 1 v. 2.4.2016

Entscheidungen: OGH, 6 Ob 163/06y; OGH 15.12.2015, 4 Ob 112/15x

Normen: § 48 Abs 1 IPRG; Art 12 Rom II-VO; Art 4 Abs 3 Rom II-VO

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