§ 1 Abs 1 IPRG; § 48 IPRG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage klärend auf den Grund, welches Statut im Falle einer Zession außervertraglicher Schadenersatzansprüchen anzuwenden ist.
OGH 22.6.2011, 2 Ob 112/10z
§ 1 Abs 1 IPRG; § 48 IPRG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage klärend auf den Grund, welches Statut im Falle einer Zession außervertraglicher Schadenersatzansprüchen anzuwenden ist.
OGH 22.6.2011, 2 Ob 112/10z