§ 29 JN; § 42 JN; § 104 Abs 3 Abs 3 JN; § 106 JN; § 4 Abs 1 IPRG
Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, welche Rechtsordnung anzuwenden ist, wenn ein Australier, der hierorts über Bankkonten verfügt ohne jemals in Österreich gelebt zu haben, in Thailand verstirbt.