ÜArt 4 Abs 2 EVÜ; ÜArt 4 Abs 5 EVÜ; ÜArt 10 Abs 1 lit d EVÜ; Art 1754 codice civile; Art 2935 codice civile; Art 2950 codice civile
Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH klärend der fraglichen gerichtlichen Zuständigkeit in Hinblick auf das Tätigwerden eines italienischen Maklers aufgrund eines Maklervertrags als Dienstleistungsvertrag zu befassen.