§ 1 BPGG
Vorliegend wendet sich der OGH Unterhaltsansprüchen eines noch nicht 21-jährigen Kindes im Anwendungsbereich des Haager Unterhaltsabkommens zu. Nach welcher Rechtslage sind diese zu beurteilen und schmälert in concreto Mehraufwand die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Vaters?