§ 31 Abs 1 IPRG; § 458 ABGB
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass sich das Recht des Pfandgläubigers auf Einbringung einer Devastationsklage nach dem Realstatut zu richten hat.
OGH 6 Ob 34/11k
§ 31 Abs 1 IPRG; § 458 ABGB
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass sich das Recht des Pfandgläubigers auf Einbringung einer Devastationsklage nach dem Realstatut zu richten hat.
OGH 6 Ob 34/11k