Art 16 EGV; Art 86 EGV; Art 87 EGV
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der EuGH in Bezug auf die Begründungspflicht für staatliche Beihilfen zu der Frage zu äußern, unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten in Ausübung staatlicher Befugnisse als wirtschaftliche Tätigkeiten zu sehen sind.