Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, nach welcher Rechtsordnung die Miete beweglicher Sachen zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 2 EVÜ
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, nach welcher Rechtsordnung die Miete beweglicher Sachen zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 2 EVÜ
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