Art 267 AEUV; Art 2 RL 2000/78/EG ; Art 6 RL 2000/78/EG
Der EuGH nahm zur Frage des Ermessenspielraums der Mitgliedsstaaten bei der Gestaltung der Arbeits- und Sozialpolitik im Hinblick auf ältere Arbeitnehmer Stellung und prüfte, in wieweit Maßnahmen, die einer Altersdiskriminierung nahekommen, zulässig sein können.