Art 1 RL 2000/78/EG ; Art 2 RL 2000/78/EG ; Art 3 RL 2000/78/EG ; Art 6 RL 2000/78/EG
Der EuGH nahm zur Frage der Diskriminierung durch eine nationale Maßnahme Stellung, die den Arbeitnehmern eine Entlassungsabfindung vorenthalten hatte, da diese zum Bezug einer Altersrente berechtigt waren.