Art 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen; Art 3 Haager Minderjährigenschutzabkommen
In vorliegender Sache war fraglich, ob eine gemeinsame Obsorge mit dem in den USA lebenden Vater unter dem Aspekt moderner Kommunikationstechnologien und der Vermögensverwaltung sowie der Vertretung des Kindes denkbar ist.