§ 48 IPRG
Mit vorliegendem Judikat hatte sich das erkennende Gericht zu Fragen iZm der Anwendung österreichischen Gewährleistungs- und Produkthaftungsrechts zu beschäftigen, indem zwischen Marktort und Unfallort differenzierend eingegangen wird.
OGH 19.5.2010, 8 Ob 126/09a