Art 49 EG; Art 56 AEUV
In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der EuGH mit der Zulässigkeit der Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs bei Internetglücksspielen zu befassen. Ist die Abhaltung von Glücksspiel in einem Mitgliedsstaat durch einen einzigen Anbieter zulässig?