Art 4 Abs 2 RL 93/13/EWG ; Art 8 RL 93/13/EWG
Mit vorliegender Entscheidung äußert sich der OGH zu missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen und stellt fest, dass es dem Mitgliedsstaat obliegen kann, noch strengere Vorschriften als in der RL 93/13/EWG zu erlassen.