Art 49 EG; Art 22 VO (EG) 1971/1408
In vorliegender Sache spricht sich das erkennende Gericht eindeutig gegen ein "ergänzendes Eintreten" des zuständigen Sozialversicherungsträgers neben den Träger des Aufenthaltsmitgliedsstaates im Falle einer Krankenhausbehandlung bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderem Mitgliedsstaat aus.